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Veränderte Marktkonditionen – GAV als Garant für Minimalstandards

Die Anforderungen an die Unternehmen und die Mitarbeitenden in der Contact- und Callcenter-Branche sind markant gestiegen. Hohe Qualitätsstandards, Professionalität und eine ständige Weiterentwicklung im Sinne der Kundinnen und Kunden werden immer wichtiger. Seit Januar 2019 regelt der GAV die Anstellungsbedingungen in unserer Branche.

Der GAV ist für alle Unternehmen in der Contact- und Callcenter-Branche ab 20 Mitarbeitenden bindend. Der allgemeinverbindliche GAV gewährleistet gleiche und faire Bedingungen für alle Mitarbeitenden und Firmen in der Contact- und Callcenter-Branche.

Erklärvideo

Sie möchten weiterführende Informationen rund um CallNet.ch und den Gesamtarbeitsvertrag? In unserem kurzen Erklärvideo erfahren Sie alles, was Sie über den Gesamtarbeitsvertrag der Contact- und Callcenter-Branche wissen müssen.

Vorteile für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber

Einheitliche Minimalstandards bei den Arbeitsbedingungen schützen nicht nur die Mitarbeitenden vor Lohn- und Sozialdumping. Die Minimalstandards leisten für die Unternehmen einen ebenso wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung, indem sie einen fairen, mit gleich langen Spiessen geführten Wettbewerb fördern, der über die Dienstleistungen und nicht über die Personalkosten geführt wird. Die in diesem Kontext erhobenen Beiträge (bei Arbeitnehmenden) dienen der Umsetzung und Kontrolle dieses GAV.

Gelebte Sozialpartnerschaft in der Paritätischen Kommission (PK)

Die Paritätische Kommission (PK) der Contact- und Callcenter-Branche setzt sich aus drei Arbeitnehmervertretern der Gewerkschaft syndicom sowie aus drei Vertretern der Arbeitgeberverbände contactswiss und CallNet.ch zusammen. Die PK trifft sich regelmässig und diskutiert Vollzugsfragen und verhandelt den GAV alle drei Jahre neu. Weiter werden in der PK die Anpassung der Minimallöhne gemäss GAV diskutiert und vereinbart. Die Kontrollen durch die PK stellen sicher, dass sich alle Anbieter der Contact- und Callcenter-Branche an die Bestimmungen und die Minimallöhne gemäss GAV halten.