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Lauterkeit in der Werbung

Die Schweizerische Lauterkeitskommission wurde 1966 von der KS Kommunikation Schweiz / CS Communication Suisse ins Leben gerufen. Sie ist eine neutrale, unabhängige Institution der Kommunikationsbranche zum Zweck der werblichen Selbstkontrolle. Jede Person ist befugt, kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Lauterkeitskommission zu beanstanden. Die Kommission besteht aus drei Kammern, in welcher Konsumentinnen und Konsumenten, Medienschaffende und Werbende paritätisch vertreten sind.

Die Schweizerische Lauterkeitskommission spricht keine staatlich durchsetzbaren Urteile aus. Sie erlässt Empfehlungen mit dem Ziel, dass diese von den Werbetreibenden zukünftig umgesetzt werden. Damit sollen rechtliche Risiken wie Klagen oder Strafverfahren vor staatlichen Behörden vermieden werden.

callnet.ch ist im Expertenrat vertreten und nimmt Stellung zu grundsätzlichen Fragen der Lauterkeit – speziell im Bereich Telemarketing. 

Wofür setzt sich callnet.ch ein?

Grégoire, du bist seit 2017 Vertreter im Expertenrat der Schweizerischen Lauterkeitskommission und dort zuständig für Fragen rund um Telemarketing. Worum geht es? Welche Themen stehen an?

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