20.04.2024

Wie beim Tango: Es braucht zwei dazu

CallNet.ch, der Verband der Contact- und Callcenter-Branche hat den GAV neu verhandelt und erfolgreich verlängert.

Zürich, 15.4.2020 - Sie gelten gemeinhin als mühsam, kompliziert und kräftezehrend: Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – oder auch dessen Verlängerung. Das ist die landläufige Ansicht und Meinung, welche nicht unbedingt falsch sein muss. Verhandlungsdelegationen diverser Branchen, insbesondere von Arbeitgeberseite, können davon ein Lied singen. Doch es gibt nicht nur schwarz und weiss.

Denn wie beim Tango gilt: es braucht immer mindestens zwei dazu. Und Ausnahmen bestätigen offensichtlich die Regel. Und diese Regel – oder will man es eher Ritual nennen – gilt erfreulicherweise nicht für die Contact- und Callcenter-Branche.

Ende 2020 wäre Schluss gewesen mit dem Gesamtarbeitsvertrag Seit dem 01. Juli 2018 gibt es erstmals einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV ave) für unsere Branche. Vertragspartner sind die Gewerkschaft syndicom sowie die beiden Verbände contactswiss und CallNet.ch auf Seiten der Arbeitgeber. Der GAV wird Ende 2020 auslaufen und es galt, eine Verlängerung bis Ende 2023 ins Auge zu fassen. Dazu berief der Vorstand von CallNet.ch im Januar 2020 eine Arbeitsgruppe ein, welche von den betroffenen Mitgliedsfirmen gebildet wurde. Man war sich rasch einig, dass die Vorteile einer Verlängerung des gültigen GAVs mögliche Nachteile klar überwiegen, sofern man sich mit der Arbeitnehmerseite auf einige entscheidende Korrekturen wird einigen können. Unsere verbandsinterne Arbeitsgruppe definierte die entsprechenden Leitplanken. Das Verhandlungsresultat nach drei Gesprächsrunde darf sich für beide Seiten sehen lassen:

  • Die ersten zwei Tage einer Krankheit werden wieder unbezahlt sein; im Gegenzug bleibt die Lohnfortzahlung während der Wartefrist bei 100 Prozent.
  • Verteilung der bisherigen Erhöhung der GAV Minimallöhne von acht Prozent ab zweitem Dienstjahr auf zwei Jahre durch je vier Prozent Erhöhung ab zweitem und drittem Dienstjahr.
  • Kündigungsfrist ab dem zweiten Dienstjahr generell ein Monat auf Monatsende; im Gegenzug wird die Kündigungsfrist für Mitarbeitende über 50 Jahre generell auf drei Monate erhöht.
  • Die Reduktion der Anzahl Lohnregionen wird in die zukünftigen Verhandlungen über die Erhöhung der Minimallöhne aufgenommen und wird frühestens wirksam werden per 2022.

Diese und weitere Punkte bringen Vorteile für beide Sozialpartner. Das Ergebnis kann als ausgewogen und fair bezeichnet werden. Der Vorstand von CallNet.ch hat am 06. Mai 2020 auf Empfehlung der verbandsinternen Arbeitsgruppe das Verhandlungsergebnis für eine Verlängerung des gültigen GAV ab dem 01. Januar 2021 grundsätzlich einstimmig genehmigt, weil wir zur klaren Überzeugung gelangt sind, dass die Verlängerung für beide Seiten der Sozialpartnerschaft vorteilhaft und zukunftsfähig ist. Wir hoffen, dass weitere Firmen der Contact- und Callcenter-Branche die Vorteile darin erkennen werden und CallNet.ch beitreten werden. Denn gemeinsam sind wir stark!

Kontakt: Samuel Ryter, Vorstandsmitglied bei CallNet.ch